
Einkommensgleichheit – Ein langer Weg
Vor 60 Jahren, am 16. Juni 1953 rati_ zierte Österreich eine Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, die besagt, dass Männer und Frauen für die selbe oder für gleichwertige Arbeit gleich zu entlohnen sind. Seither gilt in Österreich der Grundsatz der Entgeltgleichheit, der jede Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechtes untersagt.
Klar diskriminierend waren in der Vergangenheit z.B. getrennte Lohn- und Gehaltslisten für Frauen und Männer, die selbst bei völlig identer Arbeit unterschiedliche Löhne aufwiesen. Mitte der 1950er Jahre wurden diese verboten – allerdings dauerte es noch zwanzig weitere Jahre bis sie, durch das erste Gleichbehandlungsgesetz, völlig aus den Kollektivverträgen verschwanden. Im Jahr 2011 startete man einen erneuten Versuch in Richtung „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ und novellierte das Gleichbehandlungsgesetz. Stellenausschreibungen müssen seither das kollektivvertragliche Mindestentgelt ausweisen. Zudem wurden Unternehmen verpflichtet für Einkommenstransparenz zu sorgen und Einkommensberichte zu erstellen.
Einkommensgleichheit – wo stehen wir jetzt?

Frauenarbeit – Unbezahlte Arbeit
Frauen werden nicht nur für die von ihnen geleistete Erwerbsarbeitschlechter bezahlt, sondern die gesellschaftliche Geschlechterordnung sieht vor, dass Frauen die Reproduktionsarbeit (Haushalt, Pflege, Kindererziehung etc.) zugeteilt wird und sie diese unbezahlt und weitgehend im Privaten erledigen.
Männer sind von dieser Tätigkeit oft„freigestellt“, um einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können.
Erwerbsarbeit ist somit nach männlichen Lebensrealitäten gestaltet. Als „Vereinbarkeitslösung“ werden Frauen oft in Teilzeit-oder prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängt, die jedoch weniger Entgelt und soziale Sicherung
als das männliche Normalarbeitsverhältnis bedeuten. So sank im Jahr 2013 die Zahl der vollzeitbeschäftigten Frauen in OÖ auf ca. 50%.
Die Zahl der Leiharbeiterinnen hingegen hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Die gängige Forderung, nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, löst das ursächliche Problem allerdings nicht. Auch wennErwerbs- und Reproduktionsarbeit künftig besser vereinbar wären, läge die Doppelbelastung nach wie vor alleine bei den Frauen. Die eigentliche Forderung muss lauten, unbezahlte und bezahlte Arbeit in gleichem Ausmaß zwischen Männern und Frauen zu teilen.




