Die Europäische Kommission schätzt, dass multinationale Konzerne rund 30% geringere Ertragssteuern zahlen als Klein- und Mittelbetriebe (KMUs). Die vielen Berichte über Gewinnverschiebung und Steueroptimierung lassen viele Menschen zweifeln, ob die großen Unternehmen ihren gerechten Anteil leisten, gerade dann wenn in Zeiten knapper Budgets vielerorts gespart wird. Wie verschieben die Konzerne ihre Gewinne? Wie hoch sind die Steuerausfälle für den Staat? Und: Was kann dagegen unternommen werden? Zur PDF-Version.
Hohe Kosten für die Allgemeinheit
Die EU-Kommission schätzt den Steuerausfall der EU-Staaten durch Gewinnverschiebungen von Konzernen auf 50 bis 70 Mrd. Euro im Jahr. Für Österreich wären das 1,2 bis 1,6 Mrd. Euro. Exakte Rechnungen gibt es bislang nicht, weil die dafür notwendigen Daten nicht verfügbar sind, doch die vorhandenen Zahlen
lassen Rückschlüsse zu.
Die Gewinnverschiebung zu schätzen ist einfach: Wie hoch wäre der Gewinn der Unternehmen in Österreich, wenn das Verhältnis von Gewinn und Umsatz dem des Gesamtkonzerns entsprechen würden? Und entspricht dieser theoretische Gewinn dem tatsächlich deklarierten? Ausgewählt wurden acht bekannte US-Konzerne. Datengrundlage sind öffentlich zugängliche Informationen aus dem Firmenbuch und aus Statistik-Portalen wie finanzen.at und statista.com.
In der Analyse wird schnell klar, dass die tatsächlich deklarierten Gewinne deutlich unter den theoretischen Gewinnen liegen. Wenn man von der realistischen Annahme ausgeht, dass die acht Unternehmen im Schnitt in Österreich gleich rentabel sind wie in den anderen Ländern, in denen sie aktiv sind, dann wären das
113,77 Mio. Euro Gewinn und damit rund 30 Mio. Euro mehr Körperschaftssteuer für das Jahr 2015.
Wie verschieben die Konzerne ihre Gewinne?
Der klassische Fall der Gewinnverschiebung funktioniert über konzerninterne Verrechnungspreise. Die Umsätze werden zwar in Österreich gemacht, die Gewinne aber mittels überhöhter Zahlungen z.B.: für Warenlieferungen oder die Nutzung von Markenrechten geschmälert bzw. verschoben. So arbeiten Microsoft oder Starbucks. Bei McDonalds und Burger King verlassen die Gewinne über Franchisegebühren das Land – bei McDonalds betrifft das 80% aller Filialen, bei Burger King sogar 100%.
Einen anderen Weg gehen Google, Apple, Facebook und Amazon. Sie haben ihre Vertriebsstruktur so aufgesetzt, dass sie in Österreich keine Umsätze und folglich auch keine Gewinne machen. Google und Apple betreiben nur Marketing-Töchter in Österreich, die außer Vertreterprovisionen, die sie von der Europa-
Zentrale erhalten, keinen Umsatz erwirtschaften. Das eigentliche Geschäft, also wenn z.B.: Saturn 10.000 iPhones bestellt, wird mit der jeweiligen Europa-Zentrale abgeschlossen. Im Fall von Apple wäre das Irland.
Facebook und Amazon betreiben überhaupt keine Niederlassung bzw. Betriebsstätte in Österreich. Facebook verkauft Online-Werbung von Irland aus, Amazon Waren aller Art ausgehend von Luxemburg, das Warenlager für die in Österreich vertriebenen
Produkte ist in Deutschland. Beide Unternehmen haben eine nennenswerte wirtschaftliche Präsenz in Österreich, aber keine Betriebsstätte an der die Finanz Umsätze und Gewinne, und damit die Steuer festmachen könnte.
Dennoch würde niemand bestreiten, dass diese Unternehmen in Österreich Gewinne erwirtschaften. Nur erfasst das österreichische Körperschaftssteuerrecht die Gewinne nicht, weil sie nicht mit einer Niederlassung bzw. Betriebsstätte hierzulande verrechnet werden können. Mit Hilfe dieser Vertriebsstrukturen weichen internationale Konzerne der Steuer in Österreich aus.
Wie kann man Konzerne effektiv besteuern?
Zur Minimierung der Steuervermeidung von internationalen Konzernen hat die OECD einen Maßnahmenkatalog (BEPS , 15 Aktionspunkte) ausgearbeitet. Im Europäischen Rat wurden dieser Maßnahmenkatalog in seinen wesentlichen Eckpunkten als Richtlinie beschlossen, die die Mitgliedsländer bis Ende 2018 umzusetzen haben.
Aus österreichischer Sicht ist die Neudefinition des Begriffs der Niederlassung bzw. Betriebsstätte besonders wichtig – denn ohne
Betriebsstätte keine Steuerpflicht. Eine Betriebsstätte laut OECD ist eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die dem Betrieb eines Unternehmens dient, der dann die Umsätze und Gewinne im jeweiligen Land zugerechnet werden können. Nicht darunter fallen Tochterunternehmen, die nur Marketing betreiben und
am Vertragsabschluss nicht direkt beteiligt sind, oder sogenannte „Hilfsbetriebsstätten“ wie z.B. Schauräume oder Auslieferungslager. Das soll sich ändern. Künftig sollen Umsätze und Gewinne auch einer Marketing-Tochter (wie z.B. Google Österreich) oder einer Hilfsbetriebsstätte (wie z.B. Amazons Auslieferungslager in Deutschland) zugerechnet werden können. Dazu ist ein multilaterales Abkommen in Vorbereitung. Einige Mitgliedsländer sind schon vorgeprescht und haben mit einer weiten Auslegung des Begriffs der Betriebsstätte „Deals“ über Steuernachzahlungen mit Großkonzernen abgeschlossen, so z.B. Italien mit Apple oder Großbritannien mit Google.
Das multilaterale Abkommen wird aber nicht alle Probleme lösen. Dem Vernehmen nach sollen „digitale Betriebsstätten“ nicht erfasst sein. D.h., Amazon oder Facebook, die in Österreich keine physische Präsenz haben, sondern nur als digitale Betriebsstätte bestehen, bleiben weiterhin unbesteuert. Die OECD schlägt vor, auch digitale Betriebsstätten in den Betriebsstättenbegriff aufzunehmen (Abschlussbericht BEPS-Aktionspunkt 1). Obwohl der OECD-Vorschlag noch einige technische Fragen unbeantwortet lässt (z.B. die Gewinnabgrenzung) erscheint er zentral für mehr Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen dem konventionellen Handel und den großen Online-Plattformen wie Amazon oder Zalando.
Ergänzend dazu will die Europäische Kommission im Herbst einen Vorschlag zur Einführung einer sogenannten „Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuer Bemessungsgrundlage“ (kurz GKKB) vorlegen. Dazu sollen alle in der EU erwirtschafteten Gewinne eines Konzerns zusammengezählt und nach Umsatz, Kapitalstock und Beschäftigten auf die jeweiligen Mitgliedsländer aufgeteilt werden. Die Gewinne sollen dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden. An sich der richtige Ansatz problematisch ist aber, dass sich die EU bislang auf keinen Mindeststeuersatz einigen konnte. So wird von einigen ExpertInnen befürchtet, dass eine GKKB ohne Mindeststeuersatz zu einer Intensivierung des Steuerwettbewerbs und weiter sinkenden Körperschaftssteuersätzen führen wird.
Ein anderer offener Punkt ist das „Country by Country Reporting“ (BEPS-Aktionspunkt 13). Es verpflichtet Konzerne mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. € ihre Umsätze, Gewinne und Steuern für alle Länder in denen sie aktiv sind getrennt auszuweisen. Dadurch werden Gewinnverschiebungen transparenter und schneller sichtbar. Bislang sollen diese Berichte aber nur gegenüber den Finanzverwaltungen veröffentlicht werden müssen, nicht aber gegenüber der breiten Öffentlichkeit. Ein Ausschluss der Zivilgesellschaft wäre aber gerade im Lichte von Lux Leaks und Panama Papers fatal. Mit anderen Worten, die Diskussion um die Steuervorteile von multinationalen Konzernen wird noch weitergehen. Klar ist: Ein gerechtes Steuersystem kann nur durch ein breites Bündnis aus internationalen Organisationen, Regierungen und Zivilgesellschaft erkämpft werden.
Zum weiterlesen:
- Hintergründe zur Berechnung:
https://www.jbi.or.at/konzernsteuerberechnung - Information der OECD zu Base Erosion and Profit Shifting (BEPS):
https://de.wikipedia.org/wiki/Base_Erosion_and_Profit_Shifting - Country by Country Reporting:
https://de.wikipedia.org/wiki/Unitary_Taxation