Die Auswahl der Unternehmen beschränkt sich auf US-Konzerne, weil diese in den vergangenen Wochen im Zentrum der Diskussion gestanden sind (zB Apple, Google oder Amazon). Es ist aber klar, dass nicht nur US-Konzerne von Gewinnverschiebungen profitieren. Grundlage der Berechnungen sind – wenn vorhanden – die Jahresabschlüsse der Österreich-Töchter der Konzerne aus dem Firmenbuch[1]. Die Zahlen für den Gesamtkonzern stammen von finanzen.at bzw. statista.com.
Rechengang: Der Umsatz der Tochter wurde in Verhältnis zum Konzernumsatz gesetzt. Dieses Verhältnis erlaubt – unter der Annahme einer durchschnittlichen Umsatzrentabilität – die Extraktion des Österreichanteils aus dem Konzerngewinn. Dieser „theoretische“ Gewinn wurde dann dem deklarierten Gewinn laut Firmenbuch (wenn vorhanden) gegenüber gestellt. Die Differenz ergibt dann den „verschobenen“ Gewinn.
Dieser Ansatz wurde bei Mc Donalds, Amazon[2], Microsoft und Starbucks verfolgt. Bei Burger King – das keine österreichische Tochter, sondern nur österreichische FranchisenehmerInnen hat – wurde der Konzerngewinn mittels der Anzahl der Restaurants in Österreich im Verhältnis zu den Restaurants des Gesamtkonzerns auf Österreich umgelegt.
Bei Google und Apple wurden die Steuerdeals mit Großbritannien (130 Mio. Pfund für 2005-2015) bzw. Italien (318 Mio. € für 2008-2013) auf Österreich umgelegt. Bei Facebook – das ein ähnliches Geschäfts- und Steuermodell anwendet wie Google – wurde das Verhältnis des Konzerngewinns von Facebook und Google auf den „theoretischen“ österreichischen Gewinn von Google umgelegt und so der „theoretische“ österreichische Gewinn von Facebook ermittelt. Auch bei diesen Gewinnen wurde dann der deklarierte Gewinn laut Firmenbuch (wenn vorhanden) abgezogen.