Funktioniert der Strafvollzug?

by Klaus Baumgartner

Die heimischen Strafanstalten sind zum Bersten voll und der Ruf nach neuen Einrichtungen wird lauter. Gleichzeitig erschüttern immer wieder neue Gefängnis-Skandale die Öffentlichkeit – von Verwahrlosung über Vergewaltigungen bis hin zu Suiziden. Grund genug, sich intensiver mit dem österreichischen Strafvollzug auseinanderzusetzen. Zur PDF Version.

Noch nie gab es in Österreich so wenige Verurteilungen. Die Zahl hat sich seit 1995 von 70.000 auf 35.000 halbiert. In den Gefängnissen zeigt sich ein gegenteiliges Bild. Mit knapp 9000 Inhaftierten liegt die Auslastung bei 98% – Tendenz weiter steigend. Als Reaktion werden bereits Gefängnisneubauten gefordert. Während in Österreich von 100.000 EinwohnerInnen 104verurteilungen in Haft sind, liegt die Quote in Deutschland bei 87, in Norwegen, Schweden, Dänemark und den Niederlanden um die 70 und in Finnland sogar bei nur 61. Die Funktion und Aufgabe des österreichischen Strafvollzuges ist laut §20 des Strafvollzugsgesetz „den/die VerurteilteN zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung zu verhelfen und sie abzuhalten, schädlichen Neigungen nachzugehen“ sowie „den Unwert des der Verurteilung zugrunde liegenden Verhaltens aufzeigen.“

Immer dieselben
Unsere Gefängnisse produzieren WiederholungstäterInnen. Die Zahl jener Menschen, die mit einer Freiheitsstrafe belegt werden, bewegt sich seit den 80er Jahren konstant zwischen 20.000 und 25.000. In Prozent sieht das anders aus. Wurden 1985 27% der Verurteilungen mit Freiheitsstrafen und 67% mit Geldstrafen sanktioniert, werden aktuell 68% der Veruteilten mit Freiheitsstrafen und 29% mit Geldstrafen belegt. Auch der Hauptgrund für den Freiheitsentzug hat sich verändert: Waren das früher noch Verbrechen gegen Leib und Leben, so sind es heute Straftaten gegen fremdes Eigentum und Vermögen. Gemeinsam mit Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz macht dies mehr als die Hälfte aller Verurteilungen mit FVerurteilungen nach handlungenreiheitsstrafen aus. Es handelt sich also bei der Mehrheit der Inhaftierten um Menschen, die aus einer schwierigen gesundheitlichen oder sozialen Situation kommen. Diese wird aber durch die Zeit im Gefängnis meist nur verstärkt anstatt durch sozialstaatliche und gesundheitspolitische Maßnahmen abgeschwächt oder gar kompensiert zu werden. Denn knapp 40% werden neuerlich verurteilt – mehr als die Hälfte davon bereits in den ersten beiden Jahren, wiederum wegen den gleichen Delikten.

Hohe Kriminalitätsbelastung
Die höchste Kriminalitätsbelastung weisen Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, gefolgt von der Grupp der 18 bis 20-jährigen auf. WiederverurteilungenNormen zu übertreten und Grenzen auszutesten kommt in der Entwicklung zu einer individuellen und sozialen Identität häufig vor. Eine Haft in dieser wichtigen Entwicklungsphase hin zum Erwachsensein ist hierbei besonders problematisch, da sich eine Identität nur in Beziehungen entwickeln kann. Hier braucht es einen Mix verschiedenster Maßnahmen, um soziale Integration zu ermöglichen, beispielsweise durch Suchtpräventionsangebote oder die Entkriminalisierung von Drogen bis hin zur Schaffung von ausreichend Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Es darf nicht vergessen werden, dass die sozialen und gesellschaftlichen Folgen des Einsperrens junger Erwachsener enorm sind, denn sie bedeuten Wohnungsverlust, Arbeitsplatzverlust und soziale Isolierung. Große Stolpersteine auf dem Weg jungen Menschen zu einem guten Leben.

Muss Strafe sein?
Klar ist: Trotz Bestrafungen und Gefängnissen gab und gibt es noch immer Verbrechen. Der verstorbene SP-Justizminister und Strafrechtsreformer Christian Broda hat dies so formuliert: „Wenige Institutionen, die von Menschen ersonnen wurden, sind so offenkundig erfolglos geblieben wie die Gefängnisse. Und trotz ihres totalen Scheiterns haben die Gefängnisse ein zähes Leben“. In Österreich gibt es seit 2010 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass Strafgefangene den Vollzug der Strafe unter elektronisch überwachten Hausarrest, auch als Fußfessel bekannt, verbringen. Anders wird in der Schweiz vorgegangen. Dort werden in der Haft die Defizite der Strafgefangenen analysiert und es wird mit professioneller Unterstützung gezielt daran gearbeitet. Die Wirkung ist deutlich: die Rückfallquoten sind geringer.

Wirklicher Opferschutzweiterlesen
Klar ist: wir müssen die Opfer von Gewalttaten und Verbrechen schützen. Wirklicher Opferschutz beginnt bei gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die einen respektvollen Umgang miteinander ermöglichen. Solange Funktionsweisen unserer Gesellschaft Menschen dazu bringen andere physisch und psychisch zu misshandeln, ihnen liebgewonnene und wichtige Gegenstände zu entreißen, oder aus purem Hass einen Mitmenschen zu ermorden, müssen wir an der Form des gesellschaftlichen Zusammenlebens arbeiten. Es gilt also sozialstaatlichen Maßnahmen auch so zu bewerten, ob sie Menschen in der Gesellschaft halten und damit potentielle StraftäterInnen von einer vermeintlichen Straftat abhalten oder nicht. Hier gilt es an vielen Stellschrauben zu drehen: vom Ausbau der sozialen Netze für eine bessere gesellschaftliche Integration bis zur Anerkennung von Drogensucht als Krankheit, damit darunter nicht nur Verbrechen oder gesellschaftliche Verrohung verstanden wird. Diese Maßnahmen sind zentral, ist das Gefängnis doch keine Lösung. Dass nur eine vorausschauende Politik wirklich etwas gegen Kriminalität unternehmen kann, war auch dem Strafrechtsprofessor Franz von Liszt vor 100 Jahren schon bewusst: „Sozialpolitik ist die beste Kriminalpolitik!“.

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