Europäische Asylpolitik

by Georg Hubmann

Das Dublin-Abkommen ist fehlgeschlagen. Die europäische Flüchtlingspolitik scheitert seit Jahren an der Aufgabe Menschen zu versorgen, die vor Krieg, Verfolgung und Zerstörung aus ihrer Heimat fliehen. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Dublin III Abkommen. Es gilt in den EU Staaten sowie Liechtenstein, Norwegen, Island und Schweiz. Zur pdf Version.

Im Dublin Verfahren wird geprüft, welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Es ist auch geregelt, dass Asylsuchende nur in einem Land das Asylverfahren durchlaufen. Für die Klärung der nationalen Zuständigkeit gibt es eine Reihe von Kriterien.
Am häufigsten wird danach entschieden in welchem Land die flüchtenden Menschen als Erstes EU-Territorium betreten haben. Das sind meist Länder an den äußeren Süd- oder Ostgrenzen Europas.

Kriterien für die Zuständigkeit
Aber es gilt auch: Hat die/der Betroffene ein Visum für ein EU-Land erhalten, so ist dieses Land für ihn zuständig. Hat der/die Asylsuchende Familienangehörige in einem EU-Land, kann dieses für ihn/sie zuständig sein. Das Recht auf Familieneinheit ist im Dublin-Verfahren nur im engen Rahmen garantiert. Das heißt es wird nur die Kernfamilie, also Eltern und ihre minderjährigen Kinder, zusammengeführt. Einschränkend kommt hinzu, dass eine Zusammenführung nur möglich ist, wenn der/die EhepartnerIn oder die Kinder in einem anderen Staat im Asylverfahren sind oder bereits dort internationalen Schutz erhalten haben. Ein Dublin-Fall liegt vor, wenn ein Asylsuchendereinen Asylantrag stellt und aufgrund der Dublin-III Verordnung
ein anderer Staat zuständig ist. Der Asylantrag wird dann von der zuständigen Behörde als unzulässig zurückgewiesen und die Abschiebung in den zuständigen Staat wird angeordnet. Diese muss jedoch nicht zwingend erfolgen, jeder Staat kann beschließen, die Zuständigkeit freiwillig zu übernehmen. Österreich könnte somit Abschiebungen nach Ungarn aussetzen.

Asylantrag in der EU
Asylanträge können in der EU erst gestellt werden, wenn sich die flüchtenden Personen bereits im Hoheitsgebiet, an den Grenzen oder in den Transitzonen befinden. Eine legale Einreise ist demnach nur mit Visum oder einem anderen fremdenrechtlichen Aufenthaltstitel möglich. Diese sind aber an die Erfüllung von Voraussetzungen gebunden, die ein Großteil der Flüchtenden nicht erfüllen kann.
Auch ist es für Flüchtlinge faktisch unmöglich über den Luftweg einzureisen, denn eine Richtlinie der EU macht Fluggesellschaften dafür haftbar, wenn sie eine Person ohne gültigen Anspruch auf Asyl nach Europa bringen.

Warum Dublin III nicht funktioniert
Die Dublin-Vereinbarung verursacht ein grobes Ungleichgewicht in der Verteilung der Flüchtlinge. Südliche und östliche Länder an den Außengrenzen, die ohnehin weniger wohlhabend sind, müssen so die meiste Verantwortung tragen, auch das führt aktuell zu den katastrophalen Zuständen in der Versorgung. Ebenso sind die Dublin Überstellungen in der Praxis kaum durchführbar. Alleine in Österreich wurden 2014 von 6065 Anträgen auf Dublin-Übernahme, nur 1080 auch tatsächlich durchgeführt. Das liegt in der mangelnden Kooperationsbereitschaft anderer EU-Staaten und dem massiven administrativen Aufwand. In manchen Fällen entscheiden aber auch europäische
Gerichte, dass in gewisse EU-Länder nicht mehr zurückgeschoben werden darf, weil menschenrechtliche Standards nicht eingehalten werden.

Europäisches Asylverfahren
Um das Menschenrecht auf Asyl in Europa zu verwirklichen, bedarf es EU-weiter Maßnahmen. Das klare Ziel: eine gänzliche Europäisierung der Asylverfahren, damit Asyl nicht Spielball nationaler Auseinandersetzungen bleibt. Um humanitäre Katastrophen an europäische Außengrenzen gar nicht erst entstehen zu lassen, braucht es legale und sichere Fluchtrouten sowie die Möglichkeit in bereits vor Ort (z.B. in Botschaften) um Asyl anzusuchen zu können. So werden gefährliche Fluchtrouten entschärft und Menschen die aus Flucht Kapital schlagen die Geschäftsgrundlage
entzogen. Klar ist, die Möglichkeit des Botschaftsasyls könnten nationale Regierungen bereits jetzt umsetzen – es ist eine Frage des politischen Willens.

Sichere Korridore
Die humanitäre Situation für Flüchtlinge in ihren Durchreise- und Zielländern muss verbessert werden. Dazu gehört auch, dass die Versorgung von Flüchtigen weder an gewinnorientierte Unternehmen ausgelagert wird, noch Menschenrechtsorganisationen Zugänge zu den Einrichtungen verwehrt bleibt.

Transnationale Friedens- und Sozialpolitik
All diese Maßnahmen können aber eine internationalen Friedens- und Sozialpolitik nicht ersetzen. Die politische und gesellschaftliche Diskussion muss eine gemeinsame Perspektive für jene Länder entwickeln, aus denen Menschen flüchten, denn die überwiegende Mehrheit flüchtet aus Ländern in den aktuelle Krieg herrscht oder es in den vergangenen 20 Jahren kriegerische Auseinandersetzungen gab (vgl. BAMF 2014 und BMI 2015). In vielen dieser Staaten fanden völkerrechtswidrige Interventionen der USA und ihrer Verbündeten aus Europa statt. Um Menschen vor Ort wieder eine Perspektive zu geben, braucht es in diesen Staaten Investitionen in den Aufbau der Infrastruktur ähnlich dem Marschallplan für Europa nach dem zweiten Weltkrieg.

Was passiert in Ungarn gerade?
Die ungarische Regierung setzt inzwischen auf Härte. Ein geplantes Notstandsgesetz ermöglicht dem Militär im Land gegen Flüchtlinge vorzugehen. Das Militär erhält die gleichen Rechte wie
Polizei, darf Schusswaffen einsetzen und ohne Durchsuchungsbefehl in Privathäuser eindringen,
wenn der Verdacht besteht, dass dort Flüchtlinge versteckt seien. Öffentliche Einrichtungen können jederzeit beschlagnahmt werden. Die Einreise von Flüchtlingen wird auf wenige Übertrittspunkte an der Grenze beschränkt und die Menschen dann sofort in Transit-Zonen gebracht. Wer an anderer Stelle aufgegriffen wird, dem droht eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren. Die Asylverfahren werden auf acht Tage verkürzt, Einspruchsmöglichkeiten abgeschafft, auch rechtlicher Beistand ist nicht mehr vorgesehen, genauso wie Befragungen von Flüchtlingen auch über Telefon abgewickelt werden können. Dazu kommt, dass es der ungarischen Bevölkerung untersagt wird, Flüchtlingen zu helfen – sanktioniert mit Gefängnisstrafen von zwei bis acht Jahren. Mit diesem Gesetzespaket verstößt Ungarn gegen die Genfer Flüchtlingskonvention genauso wie gegen geltendes EU Recht.

Welle der Hilfsbereitschaft in Österreich
Seit Tagen rollt eine Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität durch Österreich. Menschen aus
den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft helfen aktiv Personen die sich auf der Flucht
befinden. Binnen kürzester Zeit wurde ein Versorgungsnetzwerk von Wien bis München gespannt –
von freiwilligen und professionellen HelferInnen. Das ist ein deutliches Signal: viele Menschen in
Österreich stehen auf der Seite von Menschen die ihre Heimat verlassen müssen, um ein neues Leben anfangen zu können. Positiv an dieser Zivilcourage ist die daraus resultierende mediale Hegemonie. Gemeinsames Engagement für die gute Sache ist die lauteste und deutlichste Botschaft gegen Hetzer und Menschenfeinde.

 

 

 

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