Finanzausgleich zwischen Ländern und Gemeinden

by Georg Hubmann

Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden dabei vom Bund über die Länder bis in die Gemeinden verteilt. Speziell zwischen Ländern und Gemeinden ist die Aufteilung kompliziert: Es gibt eine Vielzahl an Transferzahlungen, die nach Bundesländern unterschiedlich gestaltet sind. In manchen Fällen führt das dazu, dass Gemeinden (und Städte) finanziell benachteiligt werden. Dies zeigt eine Studie des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) die die Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden genauer unter die Lupe nahm.

Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden

Beim Finanzausgleich werden die zur Verfügung stehenden Steuereinnahmen einer Periode zwischen allen Körperschaften aufgeteilt. Gemeinden erhalten dabei einen festgesetzten „Gemeindeertragsanteil“. Etwa 17% dieses Gemeindeertragsanteils werden allerdings von den Ländern einbehalten, um damit, je nach Bedarf, laufende Transfers (z.B. Haushaltsausgleich, Kinder­gärten) oder Kapitaltransfers (z.B. Bedarfszuweisungen) an bedürftige Gemeinden ausbezahlen zu können.

Von dem übrigen Betrag, der sich auf die einzelnen Gemeinden nach verschiedenen Kriterien (z.B. abgestuf­ter Bevölkerungsschlüssel) aufteilt, fließen allerdings wiederum Zahlungen für bestimmte Leistungen zurück in die Landesbudgets. Dazu zählen bspw. die Sozialhilfeumlage, die Krankenanstaltenumlage oder die Landesumlage.

Stellt man am Ende die Einnahmen- und Ausgabentransfers zwischen dem jeweiligen Land und den Gemeinden gegenüber, ergibt sich, ob eine Gemeinde vom Finanzausgleich profitiert oder nicht einmal die Mittel erhält, die ihr in der Grundverteilung zustehen würden.

 

Große Unterschiede zwischen den Ländern

Dass diese Transfersalden mitunter zum Nachteil von Gemeinden ausfallen und damit auch deren Finanzkraft reduzieren können, zeigt in Oberösterreich das Beispiel der Stadt Linz. Die eingangs erwähnte Studie des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) zu den Transferzahlungen zwischen Bundesländern und ausgewählten Städten errechnet für Linz einen jährlich Transfersaldo von minus 88 Millionen Euro: Zahlungen von 107 Millionen Euro an das Land stehen Refundierungen von nur 19 Millionen Euro gegenüber. Hier sticht besonders hervor, dass Linz nur Bedarfszuweisungen in Höhe von 98 Euro je EinwohnerIn erhält. Im oberösterreichischen Durchschnitt erhält eine Gemeinde Bedarfszuweisungen in der Höhe von 262 Euro pro EinwohnerIn.

Das hat große Auswirkungen auf die Linzer Finanzkraft. Während der Stadt Graz 2011 nach Transfers 102% der Mittel bleiben – Graz also vom Finanzausgleich profitiert – verbleiben in Innsbruck zumindest 80% und in Salzburg 83% der Finanzkraft in den Städten. Linz bleiben, nach Abzug für die Sozialhilfe, die Linz als Statutarstadt Großteils selbst trägt (auch „Quasi-Transfers“ genannt), im Vergleich gerade einmal 57% der Mittel. Würde man das Niveau der Transfers an vergleichbare Landeshauptstädte angleichen, würden zwischen 82% und 89% der Finanzkraft in Linz bleiben. Das hätte auch massive Auswirkungen auf die freie Finanzspitze der Stadt Linz, die sich aus der Differenz zwischen fortdauernden Einnahmen und Ausgaben ergibt und Potentiale für zusätzliche Investitionen eröffnet: Hier würden im Referenzjahr 2010 statt minus 50 Millionen Euro, bis zu 118 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Ein neuer Finanzausgleich

Das KDZ schlägt langfristig einen aufgaben- und leistungsorientierten Finanzausgleich vor. Hauptargument ist hier, dass sich der Finanzausgleich bisher zu stark am Prinzip Verteilungsgerechtigkeit orientiert und dabei andere wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ziele vernachlässigt – ein Gleichgewicht zwischen Ausgleichs- und Effizienzzielen wäre zeitgemäßer. Auch werden die Entflechtung und mehr Transparenz vorgeschlagen und eine Abschaffung der Landesumlage diskutiert. Klar ist: Es gilt den Finanzausgleich so zu gestalten, dass die Gemeinden ihre Aufgaben auch in Zukunft erledigen können.

 

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