Gewalt gegen Frauen – Europaweite Studie: jede fünfte Frau betroffen

by Georg Hubmann

Gewalt auf Grund ihres Geschlechts gehört zur traurigen Lebensrealität von Frauen. Es handelt sich dabei um keine gesellschaftliche Randerscheinung sondern um den Alltag. Die männliche Gewalt gegen Frauen ist das deutlichste Zeichen einer patriarchalen Gesellschaftsstruktur. Diese Analyse untermauert nun eine EU-weite Studie. Die Agentur für Grundrechte der Europäischen Union hat die Situation von Frauen in den EU-Staaten erhoben.

Dazu wurden in jedem Land rund 1.500 Frauen zwischen 18 und 74 Jahren über ihre Erlebnisse zu physischer und psychischer Gewalt entlang von vier Kategorien befragt:

  1. Körperliche oder sexuelle Gewalt in der Beziehung (ab dem 15. Lebensjahr)
  2. Stalking (ab dem 15. Lebensjahr)
  3. Sexuelle Belästigung (ab dem 15. Lebensjahr)
  4. Körperliche oder sexuelle Gewalt vor dem 15. Lebensjahr

Die Auswertung der weltweit größten Studie zu diesem Thema hat ergeben, dass die Täter in allen gesellschaftlichen Bereichen zu finden sind. Gewalt gegen Frauen hat dabei viele Gesichter. Es können Beschimpfungen, Bloßstellungen, Schläge, Drohungen, Vergewaltigungen, Isolation oder ständiges Beschatten sein. Die soziale Herkunft spielt bei Gewalt keine Rolle: Im EU-Schnitt sind mehr als 20% aller Frauen von körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren Partner betroffen. (Abb. 1). Jede dritte Befragte wurde vor ihrem 15. Lebensjahr körperlich oder sexuell misshandelt (Abb. 2). Mehr als die Hälfte aller Frauen in der EU erlebten bereits eine Form von sexueller Belästigung durch männliche Kollegen, Vorgesetzte oder Verwandte.

Soziales Umfeld relevant

Die Einbindung von Frauen in ihrem Bekanntenkreis kann sich auch auf das Gewaltpotential durch ihren Partner auswirken. Viele Frauen werden so von ihren Partner bewusst isoliert. Gibt es zusätzlich zum Geschlecht noch andere Lebensbereiche in denen die Frauen diskriminiert werden (Herkunft, sexuelle Orientierung, Religion, uvm.) steigert dies bei Männern ebenfalls die Bereitschaft zu sexualisierter Gewalt. Der Einfluss der Auswirkung von sexueller Orientierung, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen, bzw. von einem möglichen Migrationshintergrund wurde ebenfalls erfragt.

Homo- und bisexuelle Frauen sind von jeder Art der Gewalt häufiger betroffen als die heterosexuelle Vergleichsgruppe. Auch die Zahl der Gewaltakte gegen Frauen mit psychischer und physischer Beeinträchtigung ist stark erhöht. Zusätzlich zu den psychischen Begleiterscheinungen ist mehr als die Hälfte e aller Frauen dieser Gruppe explizit von psychischer Gewalt durch ihren männlichen Partner betroffen. Während fast jede dritte Frau mit Beeinträchtigung außerhalb der Familie schon einmal Gewalt erlebt hat, ist es bei Frauen ohne Beeinträchtigung jede Fünfte. Vermehrt betrifft männliche Gewalt Frauen mit Migrationshintergrund. Sie sind vor allem mit körperlicher und sexueller Gewalt innerhalb und außerhalb der Beziehung konfrontiert. Treffen auf Frauen genannte Kategorien mehrfach zu, steigt das Gewaltpotential von Männern.

Abhängigkeit und Scham

Da Gewalt an Frauen trauriger Alltag ist und oftmals als Mitschuld der Frau konstruiert wird, steht die Polizei häufig vor dem Problem, dass viele Frauen aus Scham oder Abhängigkeit von einer Anzeige absehen bzw. sich überhaupt niemandem anvertrauen. Gerade in AkademikerInnenfamilien ist die Angst vor sozialer Stigmatisierung besonders hoch, weswegen viele Frauen nicht über ihre Erfahrungen sprechen oder den Gewalttäter anzeigen. Die männlichen Täter fühlen sich aus diesem Grund sicher, was auch die Hemmschwelle sinken lässt. Die Zahl der angezeigten Straftaten liegt deutlich unter dem Ergebnis der Studie. Abschreckend wirkt oft auch der Umgang der Behörden, da viele Formen von physischer und psychischer Gewalt in Beziehungen oft nicht sichtbar sind, und somit vielmal Aussage gegen Aussage steht. Frauen wird dabei häufig das Gefühl des Nichtglaubens vermittelt, was einer Verhöhnung ihrer Situation gleichkommt. Aber auch das familiäre Umfeld sorgt hier für emotionale Abhängigkeit, wenn der Frau unterstellt wird, sie zerstört mit einer Trennung oder Anzeige die Familie.

Betroffenenschutz und Prävention

Der Europarat setzt bereits seit den 1990er Jahren Initiativen zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Diesen Initiativen folgten mehrere Resolutionen und Empfehlungen, in denen rechtsverbindliche Standards für notwendige Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen gefordert wurden. Seit Mai 2011 gibt es die „Istanbul Convention“ als Grundlage für die langfristige Beseitigung von Gewalt an Frauen. Mit der Konvention werden zum ersten Mal in Europa verbindliche Rechtsnormen zu Gewalt gegen

Frauen und häuslicher Gewalt geschaffen. Sie verfolgt das Ziel Gewalt gegen Frauen zu beenden und sieht unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe, Rechtsschutz und (zivil- und strafrechtliche) Verfahren vor. Ein weiteres Kapitel ist dem Themenbereich Migration und Asyl gewidmet. Forderungen sind unter anderem:

  • Finanzielle Mittel für Präventionsarbeit, Opferschutz, Strafverfolgung und Betreuungsangebote
  • Aufbau eines konsistenten Rechtssystem mit dem Ziel des Opferschutzes
  • Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit, schulische Erziehung sowie Aus- und Weiterbildung aller relevanten Berufsgruppen

 

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