Situation für AsylwerberInnen in Österreich

by Klaus Baumgartner

Die Situation von AsylwerberInnen ist immer wie­der Thema in der Öffentlichkeit. Dabei werden un­terschiedlichste Fragen diskutiert: Der Bogen reicht von den gesetzlichen Bestimmungen wer in Öster­reich Asyl erhält über die Frage der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden bis zu den Ver­fahrensdauern. Selten wird aber darüber gesprochen, wie die Lebensrealität der Asylsuchenden aussieht. Zur PDF-Version

Österreich hat sich völkerrechtlich dazu verpflichtet, Menschen die in ihrer Heimat verfolgt werden, Asyl zu gewähren. Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die 1951 unterzeichnet wurde, wird jene Person als Flüchtling anerkannt,

„[…] die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Gesinnung sich außerhalb ihres Heimatlandes befin­det und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen; oder wer staatenlos ist, sich infolge obi­ger Umstände außerhalb des Landes seines gewöhnli­chen Aufenthaltes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, in dieses Land zurückzukehren.“

Folgt man der Definition der GFK, sind AsylwerberIn­nen Menschen, die in Ihrer Heimat bedroht wurden, und keine MigrantInnen im klassischen Sinne. Nie­mand möchte freiwillig einer solchen Situation ausge­setzt sein. In aktuellen medialen Diskussionen und in der Bevölkerung wird die Trennlinie zwischen Migrati­on und Asyl jedoch verwaschen oder einfach nicht ge­zogen, was immer zu Lasten der AsylwerberInnen geht.

WIEVIEL ASYLWERBERINNEN GIBT ES?

In Österreich gab es mit Stand Anfang 2015 insgesamt rund 32.500 offene Asylverfahren. Setzt man diese Zahl in Relation zur EinwohnerInnenzahl Österreichs, machen Asylsuchende etwa 0,38% der Gesamtbevölkerung aus. In den vergangenen fünf Jahren haben jährlich zwischen 11.000 und 28.000 Menschen in Österreich um Asyl an­gesucht.

Die meisten Asylanträge stellten Menschen aus Syrien und Afghanistan.AsylwerberInnen nach Nationalitäten

 

Wichtig ist auch zu wissen, dass 9 von 10 Flüchtlingen (86%) weltweit in Entwicklungsländern leben. Es sind die ärmsten Länder in Afrika und Asien, die die meisten Flüchtlinge aufnehmen. Insgesamt gibt es global rund 59,5 Millionen Menschen auf der Flucht (Ende 2013: 51,2 Mio.). In der EU stellten 2014 lediglich 626.065 Menschen einen Asylantrag.

 

ASYLSUCHENDE IM SCHLARAFFENLAND?

Wenn Asylsuchende weder Geld noch Vermögen haben und auch nicht arbeiten dürfen, bekommen sie für die Zeit des Asylverfahrens die so genannte „Grundversor­gung“. Anfang 2015 befanden sich österreichweit 31.265 Personen in der Grundversorgung, wovon 4.738 in OÖ versorgt waren. Asylsuchende haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung, Familienbeihilfe oder Kinderbe­treuungsgeld. Mit der Grundversorgung selbst wird ein bescheidenes Leben gesichert, das allein wenig Anreiz bietet, seine Heimat zu verlassen und eine lange und oft sehr teure Flucht auf sich zu nehmen. Asylanträge in Ö

Es kursieren viele Unwahrheiten über Sozialleistungen – verglichen werden etwa AsylwerberInnen mit Arbeits­losen. Unwiderlegbar ist, dass beide Gruppen zu den armutsgefährdetsten Menschen in Österreich zählen.AsylwerberInnen haben beinahe keine Chance, an ihrer finanziellen Situation etwas zu verändern, da Ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt Großteils verwehrt ist und Asylverfahren oft Jahre dauern. Menschen, die bei uns Schutz suchen, brauchen ein menschenwürdiges Dasein und müssen sich auf ein faires und rasches Asylverfahren verlassen können.

ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT

Asylsuchende haben während des Zulassungsverfahrens sowie in den drei Monaten nach Zulassung keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Für Asylsuchende gilt aufgrund eines 2004 ergangenen internen Erlasses des damals zuständi­gen Ministers, Martin Bartenstein (ÖVP), dass diese nur befristete Beschäftigungsbewilligungen im Rahmen der Saisonkontingente erhalten. Dies bedeutet, dass sie nur Erntearbeit bzw. Saisonarbeit im Rahmen der festgesetzten Kontingente ausüben können, darüber hinaus verlieren sie dadurch ihren Anspruch auf Grundversorgung. Dieser Er­lass verhinderte bis vor kurzem auch den Abschluss von Lehrverträgen. Erst im Juni 2012 gab es eine Lockerung für Jugendliche. Diese können nun für die gesamte Dauer der Lehrzeit eine Beschäftigungsbewilligung erhalten.

Die Situation von AsylwerberInnen in Österreich ist prekär und wird durch laufende rechtliche Verschärfun­gen eher schlechter als besser. AsylwerberInnen befin­den sich in einer Notsituation und brauchen unsere Hil­fe und Solidarität. Um frühzeitig Integration und eine Unabhängigkeit von der Grundversorgung zu ermögli­chen, ist ein Zugang zum Arbeitsmarkt unumgänglich. Die Aufhebung des Erlasses, der den Arbeitsmarktzu­gang von AsylwerberInnen auf Saison- und Erntearbeit beschränkt, ist daher notwendig.

WIE SIEHT DIE LEBENSREALITÄT AUS?

Möglichkeit 1: eine Asylwerberfamilie mit drei Kindern ist in einem Gasthaus oder Flüchtlingslager in Mehrpersonenzimmer untergebracht. (AsylwerberInnen haben keinen Einfluss darauf, in welchem Bundesland und in welchem Quartier sie untergebracht werden)
Der Herbergsbetrieb – NICHT die AsylwerberInnen! – erhält ein Taggeld für Unterbringung und Verpflegung.
AsylwerberInnen erhalten pro Monat ein „Taschengeld“ von € 40,-. Davon zu bezahlen sind Hygieneartikel, Windeln, Seife, oft auch WC-Papier. In Summe sind das:
€ 40,- pro Person x 5 = € 200,- monatlich für eine fünfköpfige Familie.

Möglichkeit 2: eine Asylwerberfamilie mit drei Kindern ist in einem sogenannten „Selbstversorgungsquartier“ der Volkshilfe oder der Caritas untergebracht.
Die AsylwerberInnen erhalten statt der Verköstigung „Essensgeld“. Dies beträgt bei Erwachsenen täglich € 5,50 bei Minderjährigen € 121,- monatlich. Ebenfalls von diesem „Essensgeld“ zu bezahlen sind Hygieneartikel. In Summe sind das:
2 x € 165,- (bei 30 Tagen im Monat) + 3 x € 121,- sind insgesamt € 693,- monatlich

Bei diesen beiden Unterbringungsformen sieht das Gesetz noch folgende Unterstützungen vor:
• Bekleidungshilfe: max. € 150,- pro Jahr als Höchstgrenze
• Schulbedarf: Höchstgrenze € 200,-. Das Geld verwaltet die Schule.
• Freizeitaktivitäten: die Höchstgrenze von € 10,- monatlich wird bei weitem nicht ausgenützt. Unterstützung gibt es z.B. für Integrationsfeste zum gegenseitigen Kennenlernen der ortsansässigen Bevölkerung und den Flüchtlingen.

Möglichkeit 3: die Asylwerberfamilie zieht in eine Privatwohnung.
Die 5-köfige Familie erhält einen maximalen Zuschuss pro Monat von € 240,- für Miete und Betriebskosten. Erwachsene einen Essenszuschuss von € 200,-, Minderjährige € 90,-. (Zu bezahlen ist die gesamte Miete, Betriebskosten, Essen und sonstige Ausgaben.)
Ergibt gesamt € 910,- für eine fünfköpfige Familie Die Kosten für die Unterbringung in einer Privatwohnung sind damit nicht finanzierbar!

Auf einige Leistungen haben AsylwerberInnen generell keinen Anspruch, sehr wohl aber österreichische Familien mit 3 Kindern – hier sind nur einige aufgezählt.
• Familienbeihilfe inkl.
Mehrkindzuschlag
• Kinderbetreuungsgeld
• Sozialhilfe und einmalige Unterstützung aus der Sozialhilfe
• Schulveranstaltu

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