Frauen auf der Flucht

by Klaus Baumgartner

Immer mehr Frauen und Kinder flüchten vor BürgerInnenkriegen und Verfolgung nach Europa: Waren es im Juni 2015 nur 27 Prozent, belief sich der Anteil im Jänner 2016 auf 55 Prozent. Wie kommt es dazu? Zur PDF-Version

Eigentlich gilt die Flucht für Frauen und Kinder als zu gefährlich. Daher versuchten bislang Männer zuerst in das sichere Europa zu gelangen, um ihre Familie später auf legale Weise nachzuholen. Durch rechtliche Verschärfungen beim Familiennachzug entfällt diese Option und Frauen werden den Gefahren der Flucht ausgesetzt.

Jung und männlich – das typische Bild des Flüchtlings
Die Mehrheit der flüchtenden Personen weltweit waren immer schon Frauen. Meist versuchen sie aber innerhalb ihres Landes oder in den Nachbarländern Schutz zu finden. Für Europa fehlt das Geld, die Flucht ist zu gefährlich oder auf Grund von Kinderbetreuungspflichten schlicht nicht möglich. Der aktuell hohe Frauenanteil unter den Flüchtlingen auf dem Weg nach Europa ergibt sich aus der Kriegsführung, die verstärkt die Zivilbevölkerung also Frauen und Kinder trifft, außerdem sind Frauen in besonderem Maße von Armut betroffen und werden mancherorts
auch wegen ihres Geschlechts verfolgt. In der öffentlichen Diskussion geht es dennoch unter, dass weltweit die meisten Flüchtlinge weiblich sind. Männliche Flüchtlinge stehen im Zentrum der Aufmerksamkeit, Frauen werden oft nur als Mitbetroffene wahrgenommen.

Frauenspezifische Fluchtgründe
Frauenspezifische Verfolgung liegt immer dann vor, wenn die Frage, ob eine Verfolgungsart auch (oder im selben Ausmaß) Männer trifft, verneint werden muss. Wenn Menschen aufgrund ihrer politischen Aktivität, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung etc. verfolgt werden, betrifft das Frauen und Männer. Anders ist das, wenn Vergewaltigung als Unterdrückungs- bzw. Kriegsstrategie eingesetzt wird. Frauen werden aber auch allein aufgrund ihres Geschlechts verfolgt, so etwa durch Bedrohung innerhalb ihres sozialen Nahraums und der damit verbundenen geschlechtsspezifischen Gewalt. Nicht in allen Staaten werden Frauen per Gesetz vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt und nicht überall, wo Gesetze bestehen, werden diese von den Behörden auch umgesetzt.

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Frauenspezifische Fluchtschwierigkeiten
Gewalt, Ausbeutung und sexuelle Belästigung gehören für viele Frauen zu den bitteren Erfahrungen ihrer Flucht. Dies gilt für jede Station ihrer Reise, auch in Europa. In den Transitquartieren wird es oft verabsäumt Frauen und Mädchen vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen und damit ist auch die nötige Basisversorgung in Gefahr. Es kann passieren, dass sie (aus Angst vor Übergriffen) nicht zu den Verteilerstellen kommen können, wo sie Wasser, Lebensmittel oder Hilfsgüter für den alltäglichen Gebrauch erhalten. Oftmals sind die Lager schlecht beleuchtet und
die abgelegenen sanitären Anlagen nicht nach Geschlechtern getrennt und nur in den seltensten Fällen gibt es eigenen Schlafmöglichkeiten für alleinstehende Frauen. Bedarf gibt es auch bei der medizinischen Basisversorgung: So gibt es in vielen Transitquartieren keine Möglichkeiten schwangere Frauen oder Frauen mit sexuellen Gewalterfahrungen adäquat zu versorgen. Vielfach mangelt es an weiblichen Ansprechpersonen, wie Dolmetscherinnen oder Sicherheitsbeamtinnen, was wiederum zu Informationsdefiziten von Frauen führt.

Frauen im Asylverfahren
Das österreichische Asylgesetz verweist bezüglich der Fluchtgründe auf die (genderblinde) Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die unter einem Flüchtling eine Person versteht, die „aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Gesinnung“ den Heimatstaat verlassen musste. Frauenspezifische Fluchtgründe fallen unter die Kategorie „Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe“. Die Bewertung der Fluchtgründe sieht aber in der Praxis, vor allem in erster Instanz, ganz anders aus. Sexuelle Gewalttaten durch Staatsorgane würden einer Frau von einer Einzelperson angetan und seien deshalb keine „ staatliche Verfolgung“. Gravierende Frauenrechtsverletzungen im häuslichen Bereich seien „private“ Bedrohungen und daher asylrechtlich nicht relevant.

Auch im Asylverfahren gibt es gerade eine Bestimmung, die auf Frauen gesondert Rücksicht nimmt: Bei der Ersteinvernahme werden Menschen, die eine geschlechtsspezifische Verfolgung geltend machen, von Personen desselben Geschlechts einvernommen. Das gilt allerdings erst, nachdem die geschlechtsspezifischen Fluchtgründe genannt wurden, und nicht für die Dolmetschperson.

Diesem Wahnsinn ein Ende setzen
Diese humanitäre Krise könnte sofort beendet werden, wenn Europa sichere und legale Zugangswege schaffen würde. Wenn diesbezüglich aber politisch keine Einigung erzielt werden kann, braucht es zumindest umgehend Maßnahmen, um die am meisten gefährdeten Gruppen wie allein reisende Frauen oder Mädchen zu schützen. Im Minimum hieße dies separate sanitäre Anlagen, gut beleuchtete Lager, getrennte und sichere Schlafplätze für Frauen und Mädchen sowie weibliche Ansprechpersonen. Dass diese Frauen und Kinder, die aus einem der gefährlichsten Gebiete der Welt geflüchtet sind, sogar auf europäischem Boden noch in Gefahr sind, ist eine Schande für Gesamteuropa.

Situation vor Ort

Die Bilder von der griechisch-mazedonischen Grenze machen betroffen. Im Grenzort Idomeni stecken über 12.000 Menschen fest. Vom Kleinkind bis zum Greis müssen Menschen unter widrigsten Bedingungen unter freiem Himmel leben. Den Menschen fehlt es nicht nur an den notwendigsten Gütern sondern auch an Informationen: wie und ob es für sie weitergeht Richtung Leben in Sicherheit. „Das kleine Idomeni zeigt die Notwendigkeit einer europäischen und gemeinsamen Lösung auf.“, berichtet der EU Parlamentarier Josef Weidenholzer direkt aus dem Grenzort.

Gründe für diese Zustände sind das unsolidarische und nationalistische Handeln vieler EU-Staaten im Zuge der Grenzschließungen an der Balkanroute. Es zeigt sich dabei deutlich, dass das Dublin Abkommen nicht funktioniert. Europa braucht einen neuen Umgang mit Asyl. Klar ist, für eine Neu-Regelung bedarf es rasch sichere Fluchtrouten, die Wiedereinführung des Botschaftsasyls und einen Modus für ein gesamteuropäisches Asylverfahren sowie eine menschenwürdige Versorgung in den Erstaufnahmezentren.

Weitere Informationen:

  • UNHCR The UN Refugee Agency, Women Alone. The flight for survival by Syria’s refugee women
  • UNHCR, UNFPA, Women Refugee Commission, Initial Assessment report: Protection risks for women
    and girls in the European Refugee and Migrant Crisis
  • Women’s Refugee Commission, No safety for Refugee
  • Women on the European Route: Report from the Balkans
  • Irene Khan: Frauen auf der Flucht; Keynote im Rahmen des 2. Barbara Prammer-Symposium: https://
    www.youtube.com/watch?v=UJCarCpNEtc

 

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