Die längst fällige Lohnerhöhung im Niedriglohnsektor

by Klaus Baumgartner

Bis Ende Juli 2017 gilt es eine Einigung zu erzielen, um die kollektivvertraglich geregelten Mindestlöhne auf 1.500 Euro anzuheben. Somit wäre eine wichtige Maßnahme zur Verhinderung von Erwerbsarmut im Niedriglohnsektor umgesetzt. Die Erfahrungen mit Mindestlöhnen zeigen, dass diese nicht zu den befürchteten Beschäftigungsverlusten führen. Die längst fällige Erhöhung der letzten Mindestlöhne weist also in die richtige Richtung. Die 1500 Euro sollten nur ein erster Schritt in Richtung Bruttolohn von mindestens 1.700 Euro sein. Von Simon Theurl. Zur PDF Version.

Mindestlöhne als Maßnahme gegen Erwerbsarmut
Wer trotz Lohnarbeit armutsgefährdet ist, gilt als erwerbsarm. Obwohl Österreich zu einem der Länder mit den höchsten Medianeinkommen zählt, gibt es auch in Österreich Menschen, die erwerbsarm sind. Nach den letzten Erhebungen zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC 2008-15) waren im Jahr 2015 in Österreich insgesamt 297.000, also acht Prozent der Erwerbstätigen, armutsgefährdet. Für sie bedeutet das, dass sie trotz Lohnarbeit an vielen gesellschaftlichen Aktivitäten nicht teilhaben können. Hinzu kommen zahlreiche materielle Entbehrungen: Abends ausgehen, ein Fußballmatch besuchen, im Winter heizen oder den Kindern ermöglichen, auf Schullandwoche zu fahren, können sich erwerbsarme Familien mit ihrem Einkommen oft nicht leisten. Armut bedeutet also nicht nur materielle Entbehrungen, sondern auch Stigmatisierung und soziale Ausgrenzung. Mit einem entsprechenden Mindestlohn kann Erwerbsarmut reduziert und die Lebenssituation der Menschen im untersten Einkommensbereich merklich verbessert werden. 2015 benötigte ein Einpersonenhaushalt in Österreich ein Nettoeinkommen von 1.163 Euro (zwölfmal im Jahr), um über die Grenze zur Armutsgefährdung zu gelangen. Ein Mindest-Bruttoeinkommen von 1.500 Euro (vierzehnmal) liegt mit 1.198 Euro Netto also nur knapp darüber. Eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern brauchte 2015 ein Nettojahreseinkommen von 22.329 Euro, um über die Armutsgrenze zu kommen. Das entsprach einem Bruttomonatsbezug von ca. 1.622 Euro (wenn das in den Kollektivverträgen vorgegebene Urlaubs- und Weihnachtsgeld und die Familienbeihilfe berücksichtigt werden).

Mindestlohn bedeutet keine Jobverluste
Während die Interessensvertretungen der ArbeiterInnen klarerweise Lohnerhöhungen fordern, bedienen sich VertreterInnen der Kapitalinteressen anderer Argumente. Der Logik neoklassischer Arbeitsmarktmodelle folgend behaupten manche ExpertInnen, dass Lohnerhöhung automatisch zu Arbeitsplatzverlusten führen. Das müsse so sein, weil sich UnternehmerInnen bei höheren Löhnen die Arbeitskräfte nicht mehr leisten könnte, soweit die Theorie. Aktuelle Studien, die sich hingegen mit den tatsächlich beobachtbaren Effekten von Mindestlohnerhöhungen auseinandersetzen, zeigen jedoch ein anderes Bild: Lohnerhöhungen führen nicht zu Beschäftigungsverlusten. Zu diesem Ergebnis kommen die jüngsten Forschungen über die Auswirkungen von Mindestlohnerhöhungen in den USA (dort gibt es Mindestlöhne seit 1938) ebenso wie aktuelle Untersuchungen von OECD-Ländern, in denen es Erfahrungen mit Mindestlöhnen gibt. Das aktuellste Beispiel ist Deutschland. Dort wurde 2015 ein Mindestlohn in der Höhe von 8,5 Euro/Stunde eingeführt. Im Vorfeld prognostizierten neoklassische ÖkonomInnen Beschäftigungsverluste bis zu 1,2 Mio. Stellen. Mittlerweile liegen die ersten Daten und Begleitstudien vor, die zeigen, dass es entgegen der Prognosen zu keinen Beschäftigungsverlusten gekommen ist. Stattdessen kann beobachtet werden, dass sogenannte Mini-Jobs (prekäre Kurzarbeitsverhältnisse) großteils in sozialversicherungspflichtige Anstellungen transformiert wurden.

Konjunkturimpulse und Produktqualität
Das Ausbleiben von negativen Beschäftigungseffekten bei Lohnerhöhungen im Niedriglohnsektor lässt sich auch theoretisch erklären. Denn Einkommen sind nicht ausschließlich Kostenfaktoren, die die Rentabilität der Unternehmen senken, sie werden in der Regel ausgegeben und sind die Voraussetzung für die Absatzmöglichkeiten von Unternehmen. Das trifft vor allem bei den untersten Einkommensgruppen zu. Hier geht der Großteil der Einkommen in den Konsum und nicht aufs Sparbuch. Gesamtwirtschaftlich betrachtet kann eine entsprechende Einkommenssteigerung so die Konjunktur stärken und möglicherweise dazu beitragen die Wirtschaft aus der Seitwärtsbewegung zu hieven, in der sie sich seit Ausbruch der Finanzkrise 2007/08 befindet. Der Anstieg der Produktionskosten kann UnternehmerInnen dazu motivieren, die Qualität ihrer Produkte zu steigern, um (durch eine sogenannte „high-road“ Strategie) weiterhin auf den Märkten zu bestehen. Um das zu erreichen könnte menschliche Arbeitskraft besser ausgeschöpft werden als das bei Billiglohnprodukten oder Automatisierungen üblicherweise der Fall ist. Während so menschliche Arbeit höher bewertet wird, können Qualitätssteigerungen Unternehmen vor Billigproduktions- und Lohndumpingkonkurrenz schützen.

Ein europäischer Mindestlohn
Die genannten Effekte ließen sich verstärken, wenn die Forderungen in möglichst vielen Ländern umgesetzt würden. Im Rahmen des sukzessive vorangetriebenen Güter- und Dienstleistungshandels liegt es also nahe, Mindestlöhne auch für alle anderen Länder zu fordern. So wie es auch der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) tut. Um die Legitimität des europäischen Projektes zu stärken, indem ein soziales Europa jenseits von Lohndumping gefördert wird, könnte ein Mindestlohn in der Höhe von 60 % des Medianeinkommens für alle Mitgliedsländer eingeführt werden. Das fördert nicht nur die Konvergenz zwischen den Mitgliedsländern, sondern wegen der dominanten Bedeutung des innereuropäischen Handels auch die Binnennachfrage.

Lohnpolitik muss die Beteiligung der ArbeiterInnen stärken
Der Auftrag der Österreichischen Bundesregierung, bis Ende Juli auch noch die letzten Kollektivverträge auf 1.500 Euro zu heben, hat den Gewerkschaften Auftrieb bei den Kollektivverhandlungen gegeben. So lässt sich beobachten, dass seit dem Beschluss des Regierungsprogramme, die aktuellen KV-Abschlüsse über den geforderten 1.500 Euro liegen. Die Kompetenz der Lohnpolitik liegt dennoch bei den Sozialpartnern: Lohnpolitik muss sowohl die Ansprüche der ArbeiterInnen als auch jene der UnternehmerInnen berücksichtigen. Solange ArbeiterInnen nicht selbst die Unternehmen besitzen, in denen sie arbeiten sind sozialpartnerschaftliche Systeme notwendig, die zwischen den Interessen von Arbeit und Kapital vermitteln. Um zu verhindern, dass Lohnpolitik den Konjunkturen von Wahlkämpfen unterliegt und dabei Gefahr läuft, wirtschaftliche Gegebenheiten und Restriktionen zu ignorieren, sollten lohnpolitische Maßnahmen der Regierungen höchstens als Ergänzung zu gewerkschaftlich verhandelten Kollektivverträgen eingesetzt werden. Beispielsweise könnten eine Umsetzung und Einhaltung der Mindestlöhne gefördert werden, indem die Regierung Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung finanziert.

Fazit
Erwerbsarmut könnte durch verpflichtende flächendeckende Lohnuntergrenzen in der Höher von 60 Prozent des Medianeinkommens eingegrenzt werden. In Österreich entspräche das in etwa 1.700 Euro pro Monat. Das kann zu positiven Konjunktureffekten sowie einer Steigerung der Produktqualität führen. Die positiven Effekte flächendeckender Mindestlöhne können verstärkt werden, wenn auf europäische Ebene ausgeweitet werden. Demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten der ArbeiterInnen in den Unternehmen sind dabei essentiell, um den Konflikt zwischen fairen Einkommen und den unternehmerischen Herausforderungen zu lösen. Die Erfolge sozialpartnerschaftlicher Systeme weisen in diese Richtung und müssen deshalb gestärkt und ausgebaut werden.

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