Ein Rettungsanker – keine Hängematte

by Klaus Baumgartner

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) wurde im Jahr 2011 eingeführt und ist der letzte Rettungsanker in unserem Sozialstaat. Sie schützt vor Obdachlosigkeit und Verelendung. Es geht darum Menschen die in einer Notsituation sind, die Teilhabe an der Gesellschaft in einem Mindestmaß weiter zu ermöglichen. Warum ist es sozialpolitischer Wahnsinn diese zu kürzen? Zur PDF-Version

Kritik aus der Mottenkiste
Seit der Einführung gibt es Kritik von rechtskonservativen PolitikerInnen. Die vorgebrachten Argumente folgen einer bewährten Rezeptur. Es gilt die angeblich Faulen anzukreiden und sich als Schutzmacht der Braven und Fleißigen zu positionieren. Die BMS sei eine Hängematte, die es Arbeitsunwilligen erlaubt, sich auf Kosten der SteuerzahlerInnen ein schönes Leben zu machen, so der Tenor. Auch aus der Mottenkiste neoliberaler Wirtschaftswissenschaften lassen sich Argumente gegen die Mindestsicherung hervorzaubern: Das Armutsfallen-Theorem besagt, dass sich BezieherInnen von Sozialtransfers bei der Entscheidung, ob sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, vordergründig von kurzfristigen monetären Anreizen leiten lassen. Ist der kurzfristig zu erzielende Geldvorteil aus der Erwerbsarbeit gering, dann verbleibt man lieber in der Sozialhilfe, was die Chancen am Arbeitsmarkt weiter sinken lässt. Dieses Lohnabstandsgebot, also die Aufrechterhaltung eines spürbaren Abstands zwischen erzielbarem Lohneinkommen und Sozialleistungen, bietet dabei die moralische Legitimation für immer stärkeren Druck auf die EmpfängerInnen und den Sozialstaat.

Wer sind die BezieherInnen?
Mit 31. Jänner 2016 bezogen 14.167 OberösterreicherInnen eine Leistung aus der BMS. Davon waren 61% österreichische StaatsbürgerInnen, 15% EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörige. Der Anteil der Asylberechtigten inklusive der kleinen Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten lag bei 24%. Armut in Österreich ist meist weiblich. Das zeigt sich auch bei der Mindestsicherung, sie wird zu 54% von Frauen bezogen. Nur 8.693 BezieherInnen sind im erwerbsfähigen Alter (16-65 Jahre), 36% jünger als 15 Jahre.
Ein Drittel aller BezieherInnen sind sogenannte AufstockerInnen, also jene die trotz Arbeit eine Leistung aus der Mindestsicherung erhalten. Gut 24% der BezieherInnen sind aus gesundheitlichen Gründen gar nicht voll erwerbsfähig. Aufgrund des hohen Anteils an AufstockerInnen lag der real ausgezahlte BMS-Betrag in Oberösterreich im Jahr 2015 im Schnitt bei rund 370 Euro, die durchschnittliche Bezugsdauer lag bei 7,5 Monaten.

Grafik_BMS-BezieherInnen nach Status
Der letzte Rettungsanker
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine auffüllende Sozialleistung, von der jedes Einkommen und Sozialtransfers, außer Familienbeihilfe und Pflegegeld, abgezogen werden. Jeder Antrag wird als Einzelfall beurteilt und geprüft. Mit der BMS sind alle Aufwendungen des täglichen Lebens, von Lebensmittel über Wohnung bis zur Kleidung abzudecken. Der Bezug der BMS ist an klare Bedingungen geknüpft: Vermögen wie Sparbücher, ein Fahrzeug oder das Haus sind bis auf einen Freibetrag von 4.188,80 Euro zu liquidieren. Dazu gilt für alle BezieherInnen die Bemühungspflicht. Wer eine zumutbare Arbeit oder Qualifikationsmaßnahme nicht annimmt, dem drohen Sanktionen. Das führte in Oberösterreich in rund 1.200 Fällen zu einer Reduktion der Leistung. Insgesamt ist damit klar: Die Mindestsicherung ist der letzte soziale Rettungsanker.

Zurück in die Arbeitswelt
Rechtlich ist es schon heute zulässig, einen Teil der Mindestsicherung als Sachleistung auszuzahlen. Ein Beispiel dafür wäre die Übernahme von Wohnkosten. Die wichtigste Sachleistung im Rahmen der BMS ist aber die Hilfe zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Dazu gibt es eine Vielzahl an Qualifizierungsmaßnahmen und Beschäftigungsmöglichkeiten zum schrittweisen (Wieder-) Hineinwachsen in die Arbeitswelt. Wenn über Verbesserungen der BMS nachgedacht wird, dann ist der Ausbau dieser Re-Integrationsprojekte eine geeignete Maßnahme. Menschen wirkungsvoll und langfristig in den Arbeitsprozess zu integrieren ist auch das beste Mittel zur Entlastung sozialer Netze. Qualitative Studien zur Lebensrealität von BMS-BezieherInnen untermauern den Wunsch einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können und belegen die hohe psychische Belastung die mit langanhaltender Erwerbslosigkeit einhergeht. Damit ist klar: Arbeit ist ein Wert an sich und nicht bloß an monetären Maßstäben zu messen.
Noch eins zur Hängemattentheorie: Eine Wirtschaftswissenschaft, die ihren sozialwissenschaftlichen Charakter nicht länger verleugnet, wäre in der Lage das zu erkennen, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen und damit auch das Armutsfallen-Theorem als untauglich zu entsorgen. Nicht umsonst konnte das Theorem bisher keiner empirischen Überprüfung standhalten.

Keine Rede vom Systemkollaps
Die Gesamtausgaben der Bedarfsorientierten Mindestsicherung belaufen sich in Oberösterreich auf rund 47,5 Millionen Euro. Im Vergleich zum Landesbudget von rund 5 Milliarden Euro macht die BMS rund 0,95% der Gesamtausgaben aus. Ein drohender Systemkollaps sieht anders aus. Im Wissen, dass diese 47,5 Millionen Euro Obdachlosigkeit, Mangelernährung und zahlreiche soziale und gesellschaftliche Folgen wachsender Armut verhindern, ist eine Reduktion der Leistungen blanker sozialpolitischer Unfug. Das gilt auch wenn nur einzelne Gruppen wie Asylberechtigte davon betroffen wären, dann würde es zu einer Spaltung der Gesellschaft kommen. Außerdem ist die Kürzung für bestimmte Gruppen rechtlich unzulässig, wie verschieden Gutachten von VerfassungsjuristInnen zeigen.
Auch die Mehrheit der ÖsterreicherInnen steht der Mindestsicherung positiv gegenüber. In einer kürzlich erschienen SORA Umfrage im Auftrag der Volkshilfe geben 72% der Befragten an, dass sie die Mindestsicherung als wichtiges Instrument der Armutsvermeidung anerkennen und eine Mehrheit Leistungskürzungen negativ gegenübersteht. Wer eine echte Verbesserung der sozialen Lage anstrebt, hat den Kampf gegen prekarisierte Arbeitswelten, wachsende Lücken in den der BMS vorgelagerten sozialen Sicherungssystemen und für eine konsequente Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne zu führen. Kurz: Es gilt die Armut zu bekämpfen. Nicht die Armen.

Zum Weiterlesen:
Im Rahmen der aktuellen Debatten über die Kürzung der Mindestsicherung, sammelten wir verschiedene Stellungnahmen über die rechtliche Zulässigkeit der Vorhaben. Eine kurze Zusammenfassung kann hier nachgelesen werden

Ein Überblick über die BMS-Richtsätze und gesetzlichen Rahmenbedingungen findet sich auf der Homepage des Landes Oberösterreich
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/23004.htm

Der Ökonom Maximilian Kasy hat im Standard einen Überblicksartikel über aktuelle Forschungsergebnisse zu Sozialtransfer und Arbeitsmarktanreize geschrieben
http://derstandard.at/2000031656483/Warum-Mindestsicherung-Arbeitslosigkeit-nicht-erhoeht

Auch die Armutskonferenz hat sich in zwei Faktenchecks intensiv mit Fragen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung auseinandergesetzt
http://www.armutskonferenz.at/aktivitaeten/mindestsicherungs-monitoring.html

Knackpunkte aus der Praxis
www.jbi.or.at/probleme in der vollziehungspraxis

Knackpunkte aus der Praxis:
Nicht alle Menschen, die Anspruch auf Leistungen aus der Mindestsicherung hätten, beziehen diese auch. Oft liegt es daran, dass die Leistungen aus Uninformiertheit oder Scham, vor allem in kleinen Gemeinden, nicht beantragt werden. Dazu kommen auch Mängel und Härtefälle im Vollzug. Einige Beispiele:

In vielen Fällen wird die Höhe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung unrichtig bemessen und Betroffene erhalten weniger finanzielle Unterstützung als ihnen zusteht. Beispielsweise wurde eine noch nicht zuerkannte Wohnbeihilfe mit eingerechnet.

Laut Gesetz muss über einen Antrag auf Leistungen aus der Mindestsicherung innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Die Frist wird aber vielfach nicht eingehalten. Eine Praxis, die AntragstellerInnen in eine finanzielle Notlage bringt.
Weitere Problematiken gibt es hier zum Nachlesen.

 

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