CETA – Alle Macht den Konzernen?

by Klaus Baumgartner

CETA stand in der medialen Berichterstattung lange Zeit im Schatten von TTIP. Dies obwohl bereits Ende Februar 2016 die Verhandlungen zwischen der EU und Kanada erfolgreich abgeschlossen wurden. Läuft es nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission soll CETA noch heuer unter Dach und Fach gebracht werden und 2017 in Kraft treten. Ein Plan dem im Sinne der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mit aller Kraft entgegengewirkt werden muss. Doch was macht CETA so gefährlich? Zur PDF-Version

 Was ist CETA?
Bei dem Comprehensive Trade and Economic Agreement (CETA) oder auf Deutsch „Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen“ handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der zwischen der EU und Kanada abgeschlossen werden soll. Mit einem Beschluss wäre der Inhalt für alle 28 Mitgliedsstaaten einerseits und Kanada andererseits rechtsverbindlich. Einzelne Mitgliedstaaten könnten nur noch in Verbindung mit einem EU-Austritt aus CETA aussteigen.

 Was steckt in CETA?
Ganz allgemein formuliert, ist das Ziel von CETA die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen Kanada und den EU Staaten zu vertiefen. Neben einer Minimierung von Zöllen, enthält CETA noch viele weitere Bestimmungen die großen Einfluss auf die nationalstaatliche und europäische Regelungshoheit haben. Zu den am meisten umstrittenen Punkten zählen:

 Das Investitionsgerichtssystem (ICS)
Das ursprüngliche System der Investor-Staat-Streitschlichtung (ISDS) wurde zwar reformiert, doch bis auf einige verfahrensrechtliche Verbesserungen, wie die Zulassung der Öffentlichkeit und die Einführung einer Berufungsinstanz, änderte sich nichts an den grundsätzlichen Problemen: Auch durch das neue System der Investitionsgerichte (ICS) werden ausländische InvestorInnen ermächtigt nationale Gerichte zu umgehen und Staaten vor parallelen Schiedsgerichten auf Schadenersatz zu verklagen, wenn sie ihre Profitmöglichkeiten durch Gesetze (beispielsweise zum Schutz der öffentlichen Gesundheit oder Umwelt) eingeschränkt sehen. Damit bleibt das Risiko, dass Regierungen Regelungen für das Allgemeinwohl aus Angst vor potenziellen Klagen durch Konzerne nicht umsetzen. Dieser Effekt widerspricht den demokratischen Prinzipen europäischer Staaten.

 Privatisierungen Türen und Tore öffnen
Dienstleistungen der Daseinsvorsorge – wie etwa Bildung, Gesundheits- und soziale Dienstleistungen, Abwasser- und Müllentsorgung, Wasserversorgung, Energie und Verkehr – sind ein Kernbestandteil der europäischen Wohlfahrtsstaaten. Die politischen Handlungsspielräume von Staaten zur Regelung der Erbringung und Finanzierung von öffentlichen Dienstleistungen, können durch die neue Generation der EU-Handelsabkommen verstärkt unter Druck geraten. In bisherigen Handelsabkommen mussten Liberalisierungsverpflichtungen explizit aufgelistet werden. Durch CETA zeichnet sich nun erstmals ein Trendumkehr ab: Prinzipiell sollen alle Dienstleistungssektoren den Liberalisierungsverpflichtungen unterliegen, sofern sie nicht explizit ausgenommen werden.

 Vorsicht ist besser als Nachsicht
CETA zielt auch auf einen Abbau von sogenannten Handelshemmnissen ab. Die großen Unterschiede zwischen Kanada und der EU bei gesetzlichen Regelungen und Normen bezüglich Produktzulassungen und VerbraucherInnenschutz sollen durch Angleichung und gegenseitige Anerkennung beseitigt werden.
Im Visier sind damit aber auch nationale Regelungen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, der Gesundheit sowie der Umwelt. Bislang ist in Europa das Vorsorgeprinzip fest verankert: Ein Produkt darf erst zugelassen werden, wenn als gesichert gilt, dass es Mensch und Umwelt nicht schadet. In CETA dominiert jedoch der „wissenschaftsbasierte“ Ansatz, wo erst im Fall eines nachweislichen Schadens ein Produkt vom Markt genommen werden darf. Dadurch besteht die Gefahr, dass die hohen VerbraucherInnenschutzstandards in Europa stark eingeschränkt werden.

 Ein „akzeptabler Mindestschutz“ für ArbeitnehmerInnen
Zwar enthält CETA ein eigenes Kapitel über Arbeitsrechte, nach näherer Betrachtung fällt aber schnell auf: Einen großen Stellenwert nehmen diese nicht ein. Eher im Gegenteil, sie werden selektiv und allgemein zusammengefasst: Jeder Staat solle Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit gewährleisten, gegen Berufsunfälle und Krankheiten vorsorgen sowie für „ein akzeptables Minimum an Arbeitsstandards“ sorgen. Was aber darunter fällt, ist im Vertragstext nicht definiert, genuso wenig wie wer schlussendlich bestimmt, was akzeptabel ist. In Verbindung mit der parallelen Schiedsgerichtsbarkeit durch das Investitionsgerichtssystem ist das eine gefährliche Angelegenheit für alle ArbeitnehmerInnen. Ein Beispiel: Noble Ventures investierte in ein Stahlwerk in Rumänien. Bei einem Streik kam es zu Betriebsbesetzungen. Noble Ventures klagte gegen die Regierung, weil diese das Unternehmen nicht „angemessen“ vor diesen Streikmaßnahmen schützte.

 Kann CETA noch verhindert werden?
Zwar konnte bereits eine Einigung zwischen der Europäischen Kommission (Vertretung der EU) und Kanada erzielt werden. Das bedeutet aber noch nicht, dass CETA auch tatsächlich beschlossen und damit rechtswirksam wird. Dafür sind noch einige weitere Schritte notwendig, die in der Grafik zusammengefasst sind:

Bild_CETA

CETA der kleine Bruder von TTIP?
CETA gilt als Vorlage für die umstrittene Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den USA und Europa. In beiden Abkommen geht es um Liberalisierung, Privatisierung und juristische Sonderstellungen für Konzerne. Konnte bei den Verhandlungen über den Investitionsschutz bei TTIP bis dato noch keine Einigung erzielt werden, ist sie in CETA durch das System der Investitionsgerichte bereits enthalten. Und selbst wenn TTIP nie Realität werden sollte, erhalten amerikanische Konzerne mit Niederlassungen in Kanada schon durch den Beschluss von CETA die Möglichkeit europäische Staaten in einer Konzern-Paralleljustiz zu klagen.

 Wer profitiert von CETA?
Klare GewinnerInnen sind große ausländische Konzerne. Denn während diese ein privilegiertes Sonderklagerecht bekommen sollen, sehen die EU-Kommission und die Wirtschaft bei ArbeitnehmerInnen- und Umweltschutz keine Notwendigkeit für international durchsetzbare Regeln. Damit heißen die Vertragspartner gut, dass grundlegende Bestimmungen für die ArbeitnehmerInnen nicht rechtsverbindlich durchsetzbar sind und Verstöße ohne jegliche Konsequenz bleiben. Profitieren wird also ein winziger Bruchteil der Gesellschaft, während der Großteil um lange erkämpfte Rechte bangen muss.

 Zum Weiterlesen
AK Europa, AK Positionspapier EU-Handels- und Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA

Peter-Tobias Stoll, Till Patrik Holterhus, Henner Gött, Die geplante Regulierungszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Kanada sowie den USA nach den Entwürfen von CETA und TTIP (Rechtsgutachten im Auftrag der AK Wien)

ÖGB, TTIP, CETA und Co – Die Freihandelspläne der EU

Europäische Kommission, Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA).
http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/index_de.htm

 

 

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