Asyl in Österreich

by Georg Hubmann

Die Situation von AsylwerberInnen ist immer wie­der Thema in der Öffentlichkeit. Dabei werden un­terschiedlichste Fragen diskutiert: Der Bogen reicht von den gesetzlichen Bestimmungen wer in Österreich Asyl erhält über die Frage der Unterbringung und Ver­sorgung von Asylsuchenden bis zu den Verfahrens­dauern. Selten wird aber darüber gesprochen, wie die Lebensrealität der Asylsuchenden aussieht.

Österreich hat sich völkerrechtlich dazu verpflichtet, Menschen die in ihrer Heimat verfolgt werden, Asyl zu gewähren. Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die 1951 unterzeichnet wurde, wird jene Person als Flüchtling anerkannt,

„[…] die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Gesinnung sich außerhalb ihres Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen; oder wer staatenlos ist, sich infolge obiger Umstände außerhalb des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, in dieses Land zurückzukehren.“

Folgt man der Definition der GFK, sind AsylwerberInnen Menschen, die in Ihrer Heimat bedroht wurden, und keine MigrantInnen im klassischen Sinne. Niemand möchte freiwillig einer solchen Situation ausgesetzt sein. In aktuellen medialen Diskussionen und in der Bevölkerung wird die Trennlinie zwischen Migration und Asyl jedoch verwaschen oder einfach nicht gezogen, was immer zu Lasten der AsylwerberInnen geht.

Zur Situation der schutzsuchenden Flüchtlinge ein aktuelles Interview mit Christian Schörkhuber dem Leiter der Volkshilfe Flüchtlings- und MigrantInnenbetreuung.

Aufgrund von Krieg, Verfolgung und Vertreibung verlassen viele Menschen die aktuell versuchen nach Europa zu kommen ihr Heimatland. Die aktuellen Zahlen der Asylstatistik in Österreich finden sich hier:

Asylsuchende im Schlaraffenland?

Wenn Asylsuchende weder Geld noch Vermögen haben und auch nicht arbeiten dürfen, bekommen sie für die Zeit des Asylverfahrens die so genannte „Grundversorgung“. Asylsuchende haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung, Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld. Mit der Grundversorgung selbst wird ein bescheidenes Leben gesichert, das allein wenig Anreiz bietet, seine Heimat zu verlassen und eine lange und oft sehr teure Flucht auf sich zu nehmen.

Es kursieren viele Unwahrheiten über Sozialleistungen – verglichen werden etwa AsylwerberInnen mit Arbeitslosen. Unwiderlegbar ist, dass beide Gruppen zu den armutsgefährdetsten Menschen in Österreich zählen.AsylwerberInnen haben beinahe keine Chance, an ihrer finanziellen Situation etwas zu verändern, da Ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt Großteils verwehrt ist und Asylverfahren oft Jahre dauern. Menschen, die bei uns Schutz suchen, brauchen ein menschenwürdiges Dasein und müssen sich auf ein faires und rasches Asylverfahren verlassen können.

Zugang zum Arbeitsmarkt

Asylsuchende haben während des Zulassungsverfahrens sowie in den drei Monaten nach Zulassung keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Für Asylsuchende gilt aufgrund eines 2004 ergangenen internen Erlasses des damals zuständigen Ministers, Martin Bartenstein (ÖVP), dass diese nur befristete Beschäftigungsbewilligungen im Rahmen der Saisonkontingente erhalten. Dies bedeutet, dass sie nur Erntearbeit bzw. Saisonarbeit im Rahmen der festgesetzten Kontingente ausüben können, darüber hinaus verlieren sie dadurch ihren Anspruch auf Grundversorgung. Dieser Erlass verhinderte bis vor kurzem auch den Abschluss von Lehrverträgen. Erst im Juni 2012 gab es eine Lockerung für Jugendliche. Diese können nun für die gesamte Dauer der Lehrzeit eine Beschäftigungsbewilligung erhalten.
Die Situation von AsylwerberInnen in Österreich ist prekär und wird durch laufende rechtliche Verschärfungen eher schlechter als besser. AsylwerberInnen befinden sich in einer Notsituation und brauchen unsere Hilfe und Solidarität. Um frühzeitig Integration und eine Unabhängigkeit von der Grundversorgung zu ermöglichen, ist ein Zugang zum Arbeitsmarkt unumgänglich. Die Aufhebung des Erlasses, der den Arbeitsmarktzugang von AsylwerberInnen auf Saison- und Erntearbeit beschränkt, ist daher notwendig.

 

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